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Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Die TU Bergakademie Freiberg ist als Verbundkoordinator des Projekts PLING bemüht, ihre Website pling-mining.de im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter pling-mining.de veröffentlichten Inhalte.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, die auf der Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der mit der technischen Umsetzung beauftragten Webagentur Kopf & Stift, Dresden, durchgeführten Selbstbewertung.

Die Website ist mit den genannten Anforderungen vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung sind keine Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen der BITV 2.0 / WCAG 2.1 AA bekannt.

Sollten Sie dennoch Inhalte vorfinden, die nicht barrierefrei zugänglich sind, bitten wir um eine kurze Mitteilung über die unten genannten Kontaktdaten. Wir werden festgestellte Mängel umgehend prüfen und beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Mai 2026 erstellt.

Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung durch die mit der technischen Umsetzung beauftragte Webagentur Kopf & Stift (Dresden) auf Basis der WCAG 2.1 Level AA / BITV 2.0.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website pling-mining.de aufgefallen? Möchten Sie uns diese mitteilen oder Informationen anfordern, die nicht in barrierefreier Form veröffentlicht sind? Dann wenden Sie sich bitte an:

TU Bergakademie Freiberg
Projektkoordination PLING
Institut für Markscheidewesen und Geodäsie
Fuchsmühlenweg 9B
09599 Freiberg

E-Mail: info@pling-mining.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an die oben genannte Kontaktadresse keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes über die Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de